Zulassungsverzicht zu Gunsten eines MVZ
Viele Ärzte verzichten zu Gunsten eines MVZ auf ihre Zulassung und lassen sich dort als Arzt anstellen. Damit dieses Verfahren einen Sinn macht, muss gleichzeitig ein Kaufvertrag zwischen dem Arzt und dem MVZ abgeschlossen werden. Wird damit ein Ausschreibungsverfahren umgangen, muss der Arzt mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren angestellt werden.
(BSG 04.05.2016, B 6 KA 21/15 R).
Sowohl bei der Gestaltung des Anstellungsvertrages als auch beim Abschluss des Praxisübergabevertrages müssen eine ganze Reihe von Sondervereinbarungen getroffen werden. Nur bei einer ausführlichen Rechtsberatung kann ein optimaler Verkauf des Lebenswerkes mit Erzielung eines angemessenen Kaufpreises und ein sinnvoller Anstellungsvertrag erreicht werden.
ZURÜCK ZUM BLOG