Zahnärztliche Instrumente als gefährliche Werkzeuge
Empfiehlt ein Zahnarzt trotz alternativer und erfolgsversprechender Behandlungsmöglichkeiten Zahnextraktionen, kann dies eine schwere Körperverletzung darstellen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2022, Az: 1 Ws 47/22
Um sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist eine vollständige Aufklärung unerlässlich.
ZURÜCK ZUM BLOG