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Unverzichtbar: Der Ehevertrag für Unternehmer – insbesondere für Freiberufler

Ärzten oder Zahnärzten, die eine Einzelpraxis betreiben oder in einer Kooperation tätig sind, ist dringend der Abschluss eines Ehevertrages anzuraten, um das Unternehmen vor eventuellen Scheidungsstreitigkeiten zu bewahren.

Anstelle des gesetzlichen Güterstandes können Wahlgüterstände in gesetzlicher oder modifizierter Form vereinbart werden. So kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden oder die Vereinbarung einer Gütertrennung sinnvoll sein. Um die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.02.2001) einzuhalten, empfehlen sich vermögensrechtliche Kompensationsregelungen. Zahlreiche ergänzende Regelungen sind sinnvoll. Eine umfassende Güterstandsklausel macht in jedem Gesellschaftsvertrag Sinn.

Eine ausführliche rechtliche Beratung ist unerlässlich.
 
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