Ärztin

MVZ: Keine Anstellungsgenehmigung für geschäftsführende Ärzte

Interessant für alle MVZ-Betreiber und -Gründungswillige: Das Bundessozialgericht urteilte am 26.01.2022, dass ein angestellter Arzt nicht zeitgleich Gesellschafter eines MVZs in der Rechtsform einer GbR sein könne, denn einem weisungsgebundenen Angestellten fehle die Möglichkeit, die Geschicke der Gesellschaft lenken zu können.

BSG, Urteil vom 26.01.2022, Az: B 6 KA 2/21

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Gestaltung Ihrer Gesellschaft erfahren möchten, kontaktieren Sie mich gerne.

ZURÜCK ZUM BLOG
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.