Kaufvertrag über Patientenstamm unzulässig und nichtig
Der Bundesgerichtshof hat im November 2021 einen Hinweisbeschluss mit dem Inhalt erlassen, dass ein Kaufvertrag über die Veräußerung des Patientenstammes der privat- und vertragszahnärztlichen Praxis aufgrund des Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz – die Berufsordnung der Zahnärzte Bayern – sittenwidrig ist. Dies hatte die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge.
BGH, Beschluss vom 09.11.2021, Az: VII ZR 362719
Um bei einem Praxiskaufvertrag nicht in derartige Fallen zu tappen, ist es unerlässlich, sich kompetent beraten zu lassen.
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